Jetzt bewerben und gemeinsam die Zukunft der Steuerberatung gestalten!
Die E-Rechnung kommt
13.05.2024 Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise Pflicht für Rechnungen an inländische Unternehmens-Kunden (Business-to-Business, „B2B“). E-Rechnungen sind dann nach den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU (EN-Norm 16931) auszustellen. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn er eine Leistung gegenüber einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder gegenüber einer juristischen Person (z.B. Verein, Stiftung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts) erbringt. Inhaltlich sind auch weiterhin zusätzliche Rechnungsangaben notwendig, zum Beispiel bei Rechnungen über Umsätze, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen der Hinweis über die „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Wir werden Sie zeitnah ausführlich über die bevorstehenden Änderungen informieren und die Auswirkungen besprechen.
Videos zum Steuerrecht
16.04.2024 Auf unserem YouTube-Kanal finden Sie Videos zu ausgewählten steuerlichen Themen.
Schauen Sie gerne vorbei. Sollten Sie zu den besprochenen Themen Rückfragen haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Wir suchen Verstärkung!
01.07.2023
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
In der Zeit vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 ist unser Büro geschlossen.
Wir wünschen Ihnen eine ruhige und erholsame Weihnachtszeit! 🎄
Corona Hilfsprogramm: Überbrückungshilfe III
01.03.2021 Mit der Überbrückungshilfe III erhalten berechtigte Unternehmen Zuschüsse um die wirtschaftlichen Folgen der andauernden Corona-Krise zu bewältigen. Gerne stellen wir für Sie den Antrag auf Überbrückungshilfe III. Sprechen Sie uns!
Geänderte Hygienemaßnahmen
26.10.2020 Aufgrund der aktuellen Situation und der steigenden Infektionszahlen, bleibt unser Büro ab Montag, den 26.10.2020
bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Abzugebende Unterlagen können in unserem Briefkasten hinterlegt werden. Ordner können Sie vor unserer Büroeingangstür abstellen, klingeln kurz und wir holen diese dann sofort in Empfang.
Wir bitten um Verständnis dafür!
Telefonisch, per Fax und per E-Mail sind wir weiterhin für Sie da!
Telefon: 0261/96 37 56-0
Fax: 0261/96 37 56-20
E-Mail: info@maj-steuerberater.de
Lockerung der Corona-Maßnahmen
04.05.2020 Aufgrund der gelockerten Corona-Maßnahmen, ist unser Büro seit Montag, den 04.05.2020, wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
Abzugebende Unterlagen und Ordner können im Sekretariat in Empfang genommen werden.
Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Wir bitten Sie bei der Abgabe von Unterlagen und bei der Wahrnehmung eines Termins einen Mund- und Nasenschutz zu tragen!
16.03.2020 Aufgrund der aktuellen Situation bleibt unser Büro ab Montag, den 16.03.2020, bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Abzugebende Unterlagen können in unserem Briefkasten hinterlegt werden. Ordner können Sie während unserer Geschäftszeiten vor unserer Büroeingangstür abstellen, klingeln kurz und wir holen diesen dann sofort in Empfang.
Wir bitten dafür um Ihr Verständnis!
Telefonisch, per Fax und per E-Mail sind wir weiterhin für Sie da!
02.01.2020 Willkommen auf unserer neuen Internetseite. Die Sozietät Walter Mock und Anja Alderath ist seit dem 30.12.2019 unter neuem Namen erreichbar:
Mock - Alderath - Junges
Steuerberater PartG mbB
Wir begrüßen Steuerberater Tobias Junges als neuen Partner in der Gesellschaft.
Wie gewohnt stehen wir Ihnen auch im neuen Jahr bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite.
Lernen Sie uns kennen
02.01.2020 Auf unserer neuen Seite Über uns stellen sich die Steuerberater der Kanzlei Mock - Alderath - Junges für Sie vor.